Rechtmäßigkeit eines an einen Dachverband (e.V.) gerichteten Auskunftsersuchens nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO betreffend Schäferhundzucht
Leitsatz
Wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte oder aufgrund allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht
kommt und daher eine Anordnung bestimmter Art angezeigt ist, liegt ein hinreichender Anlass für ein Tätigwerden der Steuerfahndung
nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO vor (st. Rspr.). Unter Berücksichtigung aller im Streitfall gewonnen Erkenntnisse unterliegt es
keinem Zweifel, dass die Zucht und der Verkauf von Rassehunden, hier deutschen Schäferhunden, für die Hinterziehung von Steuern
sehr anfällig und damit ein hinreichender Anlass gegeben ist.
Das Auskunftsersuchen muss aber daneben zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit,
notwendig und verhältnismäßig erscheinen, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar
sein. Das ist dann nicht der Fall, wenn - wie vorliegend - das Auskunftsersuchen vollumfänglich mit Hilfe auch für den Beklagten
zugänglicher Quellen des Dachverbands beantwortet werden kann.
Fundstelle(n): OAAAC-41445
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.02.2006 - 2 K 2455/05
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