Bindung des Finanzamts an die gemeindliche Bescheinigung über das Vorliegen von Maßnahmen i.S. von § 177 BauGB bei der Prüfung
der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG
Leitsatz
1. Stellt die Gemeindebehörde in einer Bescheinigung gemäß § 7h Abs. 2 S. 1 EStG das Vorliegen von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
im Sinne von § 177 des Baugesetzbuches positiv fest, ist die Finanzbehörde hieran bei der Bewilligung der Steuerbegünstigung
für die in einem Sanierungsgebiet belegene eigengenutzte Wohnung gebunden. Das gilt auch für die Frage, welchen Umfang die
Baumaßnahme haben darf, um noch als (steuerbegünstigte) Sanierung zu gelten, und auch dann, wenn nur sehr wenig von der alten
Bausubstanz erhalten und das zu beurteilende Gebäude weitgehend neu errichtet worden ist.
2. Vertritt die Finanzbehörde eine von der Gemeindebehörde abweichende Auffassung, so hat sie nur die Möglichkeit, bei der
Gemeinde darauf hinzuwirken, dass diese gegebenenfalls ihre Bescheinigung zurücknimmt oder ändert, und ist nach erfolgloser
Remonstration auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 1993 Nr. 37 DStRE 2007 S. 1221 Nr. 19 EFG 2007 S. 1150 Nr. 15 VAAAC-41434
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Sächsisches FG, Urteil v. 07.02.2007 - 6 K 2076/06
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