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FG München 22.11.2006 4 K 2948/06, BBK 7/2007 S. 4669

Abschluss als „Betriebswirt (VWA)” als Zulassungsvoraussetzung zum StB-Examen

Wer das Berufsexamen zum Steuerberater ablegen möchte, muss nach einer kaufmännischen Ausbildung oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung zehn Jahre praktisch tätig gewesen sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ein Abschluss als „geprüfter Bilanzbuchhalter” verkürzt den Zeitraum der nötigen Fachpraxis auf sieben Jahre (§ 36 Abs. 2 StBerG). Das FG München hat jetzt rechtskräftig entschieden: Ein Wirtschaftsdiplom an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie mit dem berufsbegleitenden Abschluss „Betriebswirt (VWA)” ist gleichwertig mit einer kaufmännischen Abschlussprüfung.

Im Urteilsfall hatte der Kläger 1992 das Studium beendet und im Mai 2006 die Prüfung als „geprüfter Bilanzbuchhalter” abgelegt. Seit 2000 arbeitete er in der Buchhaltung eines Unternehmens und erstellte USt-Voranmeldungen sowie...

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