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BFH 11.01.2007 VI R 8/05, BBK 7/2007 S. 4669

Aufwendungen für einen Fachkongress als Werbungskosten

Mit seinem Urteil vom hält der BFH an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Teilnahme an Fachkongressen im Ausland fest. Danach ist der Werbungskostenabzug in zwei Fällen möglich:

  1. Der Reise liegt ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde und die Verfolgung privater Reiseinteressen bildet nicht den Schwerpunkt der Reise. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige einen Vortrag auf einem Kongress hält oder den Kongress organisiert.

  2. Die berufliche Veranlassung überwiegt bei Weitem und die Befriedigung privater Interessen wie Erholung oder Bildung ist nur von untergeordneter Bedeutung. Dies ist bei der Teilnahme an einem Kongress der Fall, wenn der Teilnehmerkreis homogen ist, die Kongresse lehrgangsmäßig straff organisiert sind ...

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