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Sozialrecht | Aussetzung der Rentenanpassung verfassungskonform
Das BSG hat entschieden, dass die Aussetzung der Rentenanpassung im Jahre 2004 die Grundrechte der Rentner nicht verletzt. Nach der Rechtsprechung des BVerfG stehen Ansprüche und Anwartschaften auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz des Grundrechts nach Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz des Eigentums). Ob dies auch für die Rentenanpassungen gilt, hat das BVerfG noch nicht entschieden. Auch der 13. Senat des diese Rechtsfrage offengelassen. Denn eine Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG liege jedenfalls nicht vor, weil die Rentner nur einen geringfügigen Nachteil hinnehmen mussten. Die Norm schütze nicht vor jeder Beeinträchtigung des Eigentums, zumal wenn wichtige Gemeinschaftsbelange auf dem Spiele stehen. Der Gesetzgeb...