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BGH 12.02.2007 II ZR 272/05, NWB 14/2007 S. 109

Gesellschaftsrecht | Keine verdeckte Sacheinlage bei Erwerb von Schwestergesellschaft im Konzern

Es liegt keine verdeckte Sacheinlage vor, wenn die von einer Konzerngesellschaft auf das erhöhte Kapital ihrer Tochter-GmbH geleistete Bareinlage absprachegemäß zum Erwerb des Unternehmens einer Schwester-Gesellschaft verwendet wird, an der die Inferentin (die zur Einlage von Gesellschaftskapital verpflichtete Gesellschafterin) weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt ist (). Eine verdeckte Sacheinlage bei der Barkapitalerhöhung einer GmbH setzt eben diesen unmittelbaren oder mittelbaren Einlagenrückfluss an den Inferenten als Vergütung für eine von ihm erbrachte oder absprachegemäß zu erbringende Leistung voraus. Sonstige Absprachen über die Verwendung der Einlagemittel sind – selbst unter einem gemeinsamen „Konzerndach” – unter dem Gesichtspunkt...

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