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Grundsteuer | Erlass bei strukturell bedingten Ertragsminderungen
Der II. Senat des NWB RAAAC-41016 dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann. – Anmerkung: Diesem Vorlagebeschluss ist der Beschluss des BFH über die Aufforderung des BMF zum Beitritt v. 13. 9. 2006 - II R 5/05, BStBl 2006 II S. 921 vorausgegangen.