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Aktuelle Rechtsprechung zur Lohnsteuer
Tendenzen in den Bereichen Arbeitslohn, Werbungskosten, Verfahrensrecht und Veranlagung
Am hat der VI. Senat des BFH, gemeinhin als der Lohnsteuersenat bezeichnet, sein fünfzigjähriges Jubiläum begangen. Dieser Umstand und die Verabschiedung seines Vorsitzenden Drenseck in den Ruhestand sind Anlass für eine Würdigung der Rechtsprechung des Senats, die gerade unter dem Vorsitz von Drenseck neue Akzente erfahren hat. Die großen Entwicklungslinien sind bereits durch die Mitglieder des Senats nachgezeichnet worden. Die aktuelle Rechtsprechung bezeichnet damit nur den Schlusspunkt dieser Entwicklung und – da das Steuerrecht keineswegs statisch ist – zugleich die Ausgangssituation für eine Fortentwicklung. Im Zentrum dieser Betrachtungen steht der Begriff des Arbeitslohns.
I. Arbeitslohn
Die Rechtsprechung des VI. Senats sah – auch anknüpfend an Entscheidungen des RFH – als Arbeitslohn „im weitesten Sinn alles” an, „was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt, was also als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit anzusehen ist”; dabei sollte es nicht so sehr auf den rechtlichen, als vielmehr auf den tatsächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit dem Dienstverhältnis ankommen (, BStBl 1981 II S. 773). Kein Arbeitslohn waren Annehmlichkeiten...