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Fördergebiet: Altbausanierung, die zu Neuherstellung führt
Zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale des FöGbG ist die Rechtsprechung des BFH zu den Bestimmungen des § 10e EStG und des § 7 Abs. 5 EStG heranzuziehen. Die Frage, ob ein Vollverschleiss des Gebäudes vorlag, kann offen bleiben, wenn nach der Baubeschreibung durch die Umbaumaßnahmen die Altbausubstanz jedenfalls so tiefgreifend umgestaltet und in einem solchen Ausmaß erweitert wurde, dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem entstandenen Gebäude das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen. Auch bei dem Abriss eines historischen Gebäudes und dessen orginalgetreuem Wiederaufbau handelt es sich um die Errichtung eines bautechnisch neuen Gebäudes. Stehen Erhaltungsmaßnahmen in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den reinen Herstellungsmaßnahmen und werden s...