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Aufwendungen einer Religionslehrerin für Studienreise nach Israel
Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Studienreise mit dem Schulkollegium nach Israel sind keine Werbungskosten, wenn sich die Reise nicht von einer allgemeintouristisch geprägten Gruppenreise unterscheidet und nicht festgestellt werden kann, in welcher Weise sie für die Steuerpflichtige zur Vorbereitung eines geplanten Schüleraustauschs konkret erforderlich war.