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FG Münster 06.12.2006 8 K 4463/02 E, NWB direkt 14/2007 S. 8
Ermittlung der Einkünfte
Auch von Dritten kann der Arbeitnehmer Arbeitslohn beziehen, wenn zwischen dem Arbeitsvertrag und einem Darlehensvertrag ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.