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Steuerermäßigung bei hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen
Voraussetzung der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses ist, dass das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe besteht. Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen, steht für ihre (anteiligen) Aufwendungen keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG zu, wenn der Pool nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen ist.