Aufwandspauschalen im Rahmen der Organisation von Blutspenden unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Leitsatz
Die organisatorischen Mitwirkungsleistungen eines in NRW ansässigen Kreisverbandes des DRK bei der Organisation dezentraler
Blutspendetermine unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da insoweit weder tatsächlich noch potentiell zu anderen Betrieben
ähnlicher Art eine Wettbewerbssituation besteht.
Unabhängig davon räumt das Transfusionsgesetz vom (BGBl. I 1998 S. 1752) dem darin enthaltenen Versorgungsauftrag
einen höheren Stellenwert ein als dem Schutz der im deutschen Blutspendewesen tätigen Institutionen vor möglichen Wettbewerbsbeschränkungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 305 Nr. 4 RAAAC-40861
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.11.2006 - 5 K 3447/04 U
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