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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 3447/04 U EFG 2007 S. 305 Nr. 4

Gesetze: UStG § 12 Abs.1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a, AO § 64 Abs. 1, AO § 65 Nr. 3, TFG § 1, TFG § 3, TFG §10

Aufwandspauschalen im Rahmen der Organisation von Blutspenden unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

Leitsatz

  1. Die organisatorischen Mitwirkungsleistungen eines in NRW ansässigen Kreisverbandes des DRK bei der Organisation dezentraler Blutspendetermine unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da insoweit weder tatsächlich noch potentiell zu anderen Betrieben ähnlicher Art eine Wettbewerbssituation besteht.

  2. Unabhängig davon räumt das Transfusionsgesetz vom (BGBl. I 1998 S. 1752) dem darin enthaltenen Versorgungsauftrag einen höheren Stellenwert ein als dem Schutz der im deutschen Blutspendewesen tätigen Institutionen vor möglichen Wettbewerbsbeschränkungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 305 Nr. 4
RAAAC-40861

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.11.2006 - 5 K 3447/04 U

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