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BBB 4/2007 S. 103

NRW unterstützt Unternehmen mit Bildungsschecks

Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern erhalten in NRW vom Land sog. Bildungsschecks. Werden diese eingelöst, übernimmt das Land NRW 50 % der Seminargebühren, max. 750 € pro Scheck und Mitarbeiter. Zwei Voraussetzungen sind an die Förderung gebunden:

  1. Die Mitarbeiter dürfen in den vergangenen zwei Jahren keine Fortbildung erhalten haben.

  2. Betriebe bzw. Mitarbeiter müssen sich beraten lassen, etwa durch die Kammern oder Verbände.

Weitere Infos zum Bildungsscheckverfahren sowie Vordrucke für Ihren Mandanten finden Sie im Internet unter www.mags.de oder auch unter www.bildungsscheck-nrw.de.

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