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BBB 4/2007 S. 103

Förderung innovativer Unternehmen für die Beteiligung an Messen

Die Bundesregierung legt ein neues Förderprogramm für die Beteiligung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deut-schland auf.

Ihre Mandanten werden begünstigt, wenn sie rechtlich selbständige, junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen besitzen, die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,

  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von max. 10 Mio €) erfüllen und

  • jünger als zehn Jahre sind.

Das neue Messeförderprogramm steht den KMU ab dem zur Verfügung und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Weitere Infos, die Liste der förderfähigen Messen und die zu beachtende Richtlinie sowie den Bewilligungsantrag...

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