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Krankenversicherung; | GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000
Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. ist im BGBl 1999 I S. 2626 verkündet worden und im wesentlichen am in Kraft getreten. Bei dem Gesetz handelt es sich um den zustimmungsfreien Rest der ursprünglichen Gesundheitsreform, die insbesondere an der Frage der Globalbudgets gescheitert war. Wir werden über die wenigen, für die Praxis wichtigen Änderungen in einem der nächsten NWB-Hefte informieren. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung v. (BGBl 1999 I S. 2657) hinzuweisen, wonach die Bezugsgröße (West) vom an auch in den neuen Bundesländern gilt.