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Mögliche Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale
Das FG Niedersachsen hält die Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb mit Beschluss v. - 8 K 549/06 das anhängige Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvL 1/07) angerufen. Noch unerledigte Einsprüche ruhen kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Hierbei ist zu unterstellen, dass sich die Einspruchsführer auf das beim BVerfG anhängige Verfahren stützen. Aussetzung der Vollziehung (z. B. im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren) ist trotz eines gegenteiligen Beschlusses des FG Niedersachen nicht zu gewähren.