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Investitionszulage | Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter
Das NWB CAAAC-40370 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein unter Verwendung gebrauchter und neuer Teile hergestelltes bewegliches Wirtschaftsgut ist neu i. S. des Investitionszulagenrechts, wenn der Teilwert der Altteile 10 % des Teilwerts des hergestellten neuen Wirtschaftsguts nicht übersteigt und die neuen Teile dem Gesamtbild das Gepräge geben. (2) Werden Teile eines nicht mehr einsetzfähigen Wirtschaftsguts (hier 25 Jahre alte Straßenbahn) ausgebaut, aufgearbeitet und zusammen mit neuen Teilen zu einem gleichartigen Wirtschaftsgut zusammengebaut, sind die Kosten für Demontage, Aufarbeitung und Zusammenbau nicht in den Teilwert der Altteile einzubeziehen. (3) Eine Prägung durch die neuen Teile setzt voraus, dass im Untersc...