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Einkommensteuer | Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte
Das NWB VAAAC-40368 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine anteilige Verlustverrechnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 EStG ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 32c Abs. 2 EStG bei Ermittlung der gewerblichen Einkünfte nicht vorgesehen. (2) Der auf gewerbliche Einkünfte entfallende Anteil am zu versteuernden Einkommen (gewerblicher Anteil) bemisst sich nach dem Verhältnis der gewerblichen Einkünfte nach § 32c Abs. 2 EStG zur Summe der Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 3 EStG. – Anmerkung: Zur Nachfolgevorschrift § 35 EStG, finden Sie einen Beitrag in diesem Heft.