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Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Ein systematischer und praktischer Überblick über die wichtigsten Änderungen zum 1. 1. 2007
Nach über achtjähriger Pause sind zum über 20 Änderungen der StBGebV wirksam geworden. Dabei wurden zum Teil Tatbestände der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) an die rechtliche Entwicklung der vergangenen Jahre angepasst. In verschiedenen Bereichen erfolgte eine Anpassung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührentabellen wurden unverändert beibehalten. Gebührenerhöhungen sind jedoch nicht umgesetzt worden.
I. Allgemeine Änderungen
1. Vereinbarung der Vergütung
Gerade die unverändert gebliebene Zeitgebühr nach § 13 StBGebV mit 19 bis 46 € pro angefangener halben Stunde zeigt, dass Honorarvereinbarungen in praxi immer wichtiger werden. Bei der Vergütungsvereinbarung (§ 4 Abs. 1 StBGebV) erfolgte sowohl eine Lockerung wie auch eine Verschärfung und letztlich eine Anpassung an die entsprechende Vorschrift im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 4 Abs. 1 RVG). Die Lockerung liegt darin, dass eine Vergütungsvereinbarung auch andere Erklärungen als die Vereinbarung selbst umfassen darf. Allerdings darf die Vergütungserklärung nicht in der Vollmacht enthalten sein. Verschärfend wurde eingefügt, dass die Vereinbarung als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden muss – wenn sie nicht vom Mandanten stammt – und deutlich von anderen Vereinbarungen abgegrenzt sein muss. Darüber hinaus...