Übernahme von Administration und Verwaltung einer Pensionskasse im Rahmen von Funktionsausgliederungsverträgen durch eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskasse
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskassen können aufgrund sog. Funktionsausgliederungsverträge die Administration und Verwaltung anderer Pensionskassen übernehmen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um versicherungsnahe Tätigkeiten. Übernimmt eine steuerbefreite Pensionskasse diese Aufgaben nur gegen Kostenersatz, ist davon auszugehen, dass sie sich durch die Übernahme keinen neuen, nicht satzungsgemäßen Zweck setzt. Betriebsrentenrechtliche oder versicherungsaufsichtsrechtliche Hinderungsgründe dürften regelmäßig nicht vorliegen.
Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Rechtsauffassung führt die Übernahme der Administration und Verwaltung einer anderen steuerbefreiten Pensionskasse daher nicht zum Verlust der Steuerbefreiung, wenn
die versicherungsaufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben vorliegen,
mit der übernommenen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht nicht verbunden ist und
die Übernahme der Tätigkeit nur gegen Kostenerstattung erfolgt.
OFD Hannover v. - S 2723 - 34 - StO 241
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
DB 2007 S. 716 Nr. 13
RAAAC-40420