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IWB 6/2007 S. 1137

Russische Föderation | Körperschaftsteuerrechtsänderungen 2007

In Russland sind zum 1.1.2007 u. a. Änderungen bei der Besteuerung von Körperschaften in Kraft getreten. Kosten für Forschung und Entwicklung können nun im ersten Jahr in voller Höhe abgeschrieben werden und müssen nicht wie bisher auf zwei oder drei Jahre verteilt werden. Die Begrenzung des Verlustvortrags auf die Hälfte des Gewinns des laufenden Geschäftsjahres entfällt. Künftig ist somit ein unbegrenzter Verlustvortrag möglich.

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