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Berufsrecht; | teilweise Nichtigkeit der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
§ 13 BORA, wonach der Rechtsanwalt bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite ein Versäumnisurteil nur erwirken darf, wenn er dies zuvor dem Gegenanwalt angekündigt hat, ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unvereinbar und nichtig, da diese Vorschrift in § 59b BRAO keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hat. Zwar bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß öffentlich-rechtliche Berufsverbände ihre Berufsausübung durch Satzungen regeln. Hierfür bedarf es jedoch einer gesetzlichen Ermächtigung, in der der Gesetzgeber die Kompetenzen des Satzungsgebers insbesondere dann deutlich vorgeben muß, wenn Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden. Denn verbandsinterne Regelungen, die in fremde Befugnisse eingreifen oder gesetzlich geregelte Verfahren beein...