1. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Leibrenten sind als Werbungskosten gem. § 9 Abs.
1 Satz 1, 2 i.V.m. § 22 EStG steuermindernd zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch Kosten, die der Refinanzierung einer Einmalzahlung
für einen Rentenversicherungsbeitrag dienen.
2. Bei der Frage, welchem Bereich die Vermittlungsgebühren zuzuordnen sind, ist die schlichte rechnungsmäßige Bezeichnung
als Finanzierungskosten oder Kreditvermittlungsgebühren nicht von maßgebender Bedeutung. Entscheiden ist der tatsächliche
wirtschaftliche Gehalt der in Frage stehenden Leistungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.