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Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 134/05

Gesetze: VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 35 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 14 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 15 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 49 Abs. 4

Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung der Einfuhrfrist

Leitsatz

Ein an die Zollbehörde gerichtetes Einspruchsschreiben ist hinsichtlich der Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden soll, auslegungsfähig.

Die Einfuhrfrist (hier für Rindfleisch nach Turkmenistan) gemäß § 15 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 kann auf einen innerhalb dieser Frist gestellten Antrag hin unter den in Art. 49 Abs. 4 VO Nr. 800/1999 genannten Voraussetzungen verlängert werden.

Fundstelle(n):
DAAAC-40267

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Finanzgericht Hamburg v. 19.12.2006 - 4 K 134/05

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