Formelle Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage
Leitsatz
Zur Konkretisierung der voraussichtlichen Investitionen sind zumindest Angaben zu der Funktion des einzelnen Wirtschaftsgutes
sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich; außerdem muss aus den Angaben zu ersehen
sein, dass die (beabsichtigte) Investition (noch) durchführbar und objektiv möglich ist.
Der Ansatz einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG ist nicht mehr zulässig, wenn der Steuerpflichtige die voraussichtliche
Investition nicht innerhalb des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert hat.
Fundstelle(n): LAAAC-40260
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 21.09.2006 - 3 V 3462/05
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.