Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses bei Beteiligung an einem Arbeitgeberpool
Leitsatz
1. Voraussetzung der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses
ist, dass das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe besteht.
2. Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen,
steht für ihre (anteiligen) Aufwendungen keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG zu, wenn der Pool nach Wortlaut und
tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen
ist.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 590 Nr. 8 INF 2007 S. 288 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2007 S. 1114 WAAAC-40252
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 16.11.2006 - 1 K 1407/04
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