wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung
Leitsatz
Die Wiederbestellung als Steuerberater ist ausgeschlossen, wenn der in Vermögensverfall geratene Steuerberater nach dem rechtskräftigen
Widerruf seiner Bestellung trotz eines deswegen gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und ungeachtet des von ihm gestellten
Antrags auf Wiederbestellung weiterhin vielfach als Steuerberater aufgetreten ist und die Berufsbezeichnung unberechtigt geführt
hat. Die in diesem Verhalten zum Ausdruck kommende Grundeinstellung lässt Berufspflichtverletzungen auch in der Zukunft befürchten.
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