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Überblick über die geplante Unternehmensteuerreform 2008
I. Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften
Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken, soll der KSt-Steuersatz ab 2008 von bisher 25 % auf 15 % abgesenkt werden. Durch die zugleich geplante Absenkung der GewSt-Messzahl von bisher 5 % auf 3,5 % und unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlags ergibt sich bei einem GewSt-Hebesatz von 400 % damit eine Gesamtbelastung von ca. 29,83 % (bisher: ca. 38,65 %). Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Gewerbesteuer künftig gem. § 4 Abs. 5b EStG-E nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Gewinnausschüttungen an natürliche Personen unterliegen noch im Jahre 2008 unter Berücksichtigung des ESt-Spitzensatzes von 45 % („Reichensteuer”) einer Belastung mit max. 22,5 % zzgl. SolZ. Ab 2009 wird eine Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 25 % eingeführt, wobei jedoch für Stpfl. mit einem niedrigeren Steuersatz eine Veranlagungsoption vorgesehen ist. Der 25%igen Abgeltungssteuer unterliegen neben Dividenden z. B. auch Zinserträge bei Kreditinstituten und Erträge aus Investmentfonds. Unter Anwendung des Abg...