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StuB Nr. 6 vom Seite 242

Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf

von Dipl.-Volksw. StB Carola Seifried und Dipl.-Kfm. Kai Göbel, Nürnberg

Anlässe für eine Überprüfung des status quo eines Unternehmens gibt es viele. Der Hauptanwendungsfall ist in der Regel jedoch ein beabsichtigter Unternehmenskauf. Angestrebt ist eine möglichst umfängliche Versorgung der Entscheidungsträger mit relevanten Informationen, die für die Bestimmung des Werts des Kaufobjekts notwendig sind. Bereits während der Kaufverhandlungen sollen die künftigen Risiken und Chancen des zu kaufenden Unternehmens analysiert werden. Hierauf aufbauend kann der Erwerb und die Eingliederung des zu erwerbenden Unternehmens geplant und durchgeführt werden. Neben der Analyse von Chancen und Risiken kommt auch der gezielten Suche nach so genannten „ Dealbreakern” Bedeutung zu, d. h. nach Sachverhalten, die einem Erwerb entgegenstehen könnten.

Dies alles ist Ziel einer Due Diligence. Unter einer Due Diligence ist dabei – wie bereits die wörtliche Übersetzung verrät – im Allgemeinen die „gebotene Sorgfalt” zu verstehen, mit der beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen das zu kaufende Unternehmen im Vorfeld des Erwerbs „unter die Lupe genommen” wird. Üblicherweise sind marktanalytische (Commercial Due Diligence), finanzwirtschaft...

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