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Einkommensteuer | Vollzeiterwerbstätigkeit ist unschädlich für den Kindergeldanspruch
Geht das Kind in dem Zeitraum, in dem es die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllt, einer Erwerbstätigkeit nach und übersteigen seine gesamten Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht, besteht ein Anspruch auf Kindergeld unabhängig davon, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt (Änderung der Rechtsprechung); Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c, Satz 2, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Praxishinweise: Sind die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind erfüllt, so besteht für diesen gesamten Zeitraum ein Anspruch auf Kindergeld und dieser Anspruch entfällt nur, wenn die eigenen Einkünfte und Bezü...