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Einkommensteuer; | Versorgungsleistungen bei vorbehaltenem Wohnrecht
Hat ein Altenteilsberechtigter sich an Räumen einer zum übertragenen Vermögen gehörenden Wohnung ein Wohnungsrecht vorbehalten, kann die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instand zu halten, bei diesem eine dauernde Last begründen (). Insoweit als Versorgungsleistungen abziehbar sind jedoch nur Aufwendungen, die der Erhaltung des im Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäßen Zustands der Wohnung dienen (Fortführung des BStBl 1992 II S. 1012). Voraussetzung ist in jedem Fall, daß sich der Übernehmer zur Instandhaltung der Wohnung im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat.