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Auswärtstätigkeiten bei Arbeitnehmern
Zur steuerlichen Behandlung von Auswärtstätigkeiten bei Arbeitnehmern aufgrund der geänderten BFH-Rechtsprechung nimmt die OFD Rheinland Stellung. Im Einzelnen wird auf folgende Punkte eingegangen: regelmäßige Arbeitsstätte, Aufwendungen von Arbeitnehmern mit Einsatzwechseltätigkeit bei auswärtiger Übernachtung bzw. bei täglicher Rückkehr, Verpflegungsmehraufwendungen bei Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit auf einem Fahrzeug ausüben.