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FG Saarland 04.12.2006 1 K 351/03, NWB direkt 12/2007 S. 10

Kein Werbungskostenabzug nach Inanspruchnahme aus Bürgschaft

Für die Frage, ob die von einem Gesellschafter und Arbeitnehmer der GmbH für die Gesellschaft übernommene Bürgschaft durch das Gesellschafts- oder durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist, ist maßgebend auf die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft abzustellen. Die Höhe der Beteiligung (unbedeutend oder nicht unbedeutend) ist – neben anderen – nur ein wesentliches Sachverhaltselement mit Indizwirkung hinsichtlich des Veranlassungszusammenhangs, das im Rahmen der Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls zu würdigen ist. Die nach dem Konkurs der GmbH geleisteten Aufwendungen des bei Übernahme der Bürgschaft mit 12,5 % an der GmbH beteiligten Gesellschafters und Arbeitnehmers sind nicht als Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Eink...

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