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FG Münster 22.11.2006 7 K 5127/05 Kg, NWB direkt 12/2007 S. 6
Änderung einer Prognoseentscheidung
Die Änderung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG ist auch dann möglich, wenn die Korrektur auf einer geänderten oder neu berücksichtigten verfassungsrechtlichen Rechtsprechung – hier zur Berücksichtigung von dem Kind gezahlter Sozialversicherungsbeiträge nach der Entscheidung des – beruht.