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Langfristige Arbeitsunfähigkeit
Ein volljähriges Kind, das in Folge eines Unfalls zunächst für 14 Monate krankgeschrieben und anschließend nur eingeschränkt arbeitsfähig ist und eine vor dem Unfall begonnene Berufsausbildung nicht fortsetzen kann, ist nicht als akut erkrankt anzusehen, sondern als behindertes Kind i. S. von § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähig.