Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Dauer- bzw. Jahreskarten
Die Abgabe von Dauer- bzw. Jahreskarten ist als Dauerleistung anzusehen, die grundsätzlich als einheitliche Leistung mit Ablauf des gesamten Berechtigungszeitraums erbracht ist. Hinsichtlich der Absicht, Teilleistungen bis zum zu vereinbaren, um insoweit eine Nachversteuerung aufgrund der zum erfolgten Erhöhung des Regelsteuersatzes zu vermeiden, musste ein ggf. kürzerer Abrechnungszeitraum (bis zum ) vor dem vereinbart bzw. in einer vor dem erteilten Rechnung das Entgelt oder der Preis für diesen Abrechnungszeitraum angegeben worden sein. Nach der OFD Koblenz, Kurzinformation Umsatzsteuer v. - S 7210 A/S 7270 A - St 44 4 NWB LAAAC-38187, kann eine nach diesem Zeitpunkt getroffene Vereinbarung oder Teilabrechnung nicht rückwirkend bis zum , sondern erst ab dem Zeitpunk...