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Einkommensteuer | Handwerkerleistungen keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Das NWB LAAAC-39856 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben. (2) Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung; als Handwerkerleistung führt sie bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 nicht zu einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG. Nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26. 4. 2006 (BStBl 2006 I S. 350) ist ab 2006 auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovi...