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Abgabenordnung | Zeitliche Geltung der Empfangsvollmacht
Wie der NWB BAAAC-39855 entschieden hat, wirkt die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten i. S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO durch die Feststellungsbeteiligten regelmäßig auch für künftige Bescheide in Feststellungsverfahren, und zwar auch soweit diese zurückliegende Feststellungszeiträume betreffen.