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Lizenzen in Handels- und Steuerbilanz
Bilanzierung und steuerrechtliche Besonderheiten
Der Begriff der „Lizenz” ist weder im Bilanz- noch im Steuerrecht eindeutig bestimmt. Handelsrechtlich führen die unterschiedlichen Ausgestaltungen des Lizenzvertrags entweder zu einem immateriellen Wirtschaftsgut oder zu einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Steuerrechtlich stehen die Abschreibungsmodalitäten der als immaterielle Wirtschaftsgüter zu behandelnden Lizenzen im Vordergrund des Beitrags, daneben die Besonderheiten einer mit der Lizenzvergabe in Zusammenhang stehenden Betriebsaufspaltung sowie die Nichtanwendbarkeit der Kürzungsvorschrift des § 8 Nr. 7 GewStG. Schließlich gilt es, bei der internationalen Lizenzvergabe wichtige Vorschriften zu beachten, insbesondere § 50a und § 50g EStG, die Regelungen der DBA und die Lizenzrichtlinie der EU.
I. Lizenzbegriff
Unter dem Begriff der „Lizenz” versteht man zivilrechtlich ein durch Hoheitsakte oder durch Vertrag mit einer anderen Person eingeräumtes Recht, etwas zu tun, was ansonsten verboten wäre. Für die Lizenzvergabe wird regelmäßig eine Lizenzgebühr zwischen den Parteien (Lizenzgeber und -nehmer) über einen Lizenzvertrag vereinbart.
S. 970
Auch das Bilanz- und das Steuerrecht kennen Lizenzen, eine eigenständige ...