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Änderung des AO-Anwendungserlasses
Neue Regelungen zum Zustellungsverfahren
Mit NWB TAAAA-72582 erfuhr der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) umfangreiche Änderungen. Im Mittelpunkt stehen die Anpassungen des AEAO hinsichtlich des Verwaltungszustellungsverfahrens. Darüber hinaus wurden Regelungen des AEAO an die jüngsten Änderungen der Abgabenordnung durch das Jahressteuergesetz 2007 angepasst.
I. Delikte gegen Amtsträger
Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und den entsprechenden Regelungen in den Beamtengesetzen hat der Dienstherr gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht. So bestimmt z. B. § 79 BBG: „Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung als Beamter.” Eine ähnliche, wenn auch nicht so weitreichende zivilrechtliche Fürsorgepflicht hat der Dienstherr auch als Arbeitgeber seiner Tarifbeschäftigten.
Der Dienstherr kommt im Bereich der Steuerverwaltung (aber auch der Zollverwaltung) in ein besonderes Spannungsverhältnis, wenn er zur Verfolgung von Delikten gegen Amtsträger personenbezog...