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BGH 19.10.1999 5 StR 178/99

Steuerstrafrecht; | Steuerhinterziehung auch bei Kenntnis der Finanzbehörden (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Der BGH hat die Frage, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Unkenntnis der Finanzbehörde voraussetzt, bisher offengelassen (vgl. BGH, wistra 1989, 29). Er hat bisher lediglich ausgesprochen, daß die für eine Tatbestandsverwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO erforderliche objektive kausale Verknüpfung zwischen den unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt und dem Eintritt der Steuerverkürzung keine gelungene Täuschung mit Irrtumserregung beim zuständigen Finanzbeamten voraussetzt. Es genüge vielmehr, daß die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen in anderer Weise als durch eine Täuschung für eine Steuerverkürzung ursächlich werden. Auch wenn im vorliegenden Fall die Frage keiner abschließenden Entscheidung bedarf, schließt zumindest ein vorliegender Anfangsverdacht der Finanzbehörden die Erfüllun...

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