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Sozialversicherung; | Erstattung von Beiträgen zur Bundesanstalt für Arbeit bei falscher Beurteilung der Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich die Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Verjährung beruft, wenn die Erstattung von Beiträgen für die Vergangenheit beantragt wird, weil die Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers falsch eingeschätzt wurde. Insbesondere ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich die BA an ihre Richtlinie hält, wonach auf die Erhebung der Einrede der Verjährung nur dann verzichtet werden soll, wenn die unrechtmäßige Beitragsentrichtung auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der BA oder der Einzugsstelle (Krankenkasse) beruht. Betriebsprüfungen der Krankenkasse, in denen die Beitragspflicht in der Vergangenheit nicht beanstandet wurde, führen nicht zu einem Vertrauensschutz und können auch nicht einem fehlerhaften Verwaltungshandeln gleichgestellt werden...