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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 205/2003

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 218 Abs. 2

Erstattungsanspruch i.S.v. § 37 Abs. 2 AO bei Zahlung eines Dritten aufgrund gegen ihn gerichteter unwirksamer Vollstreckungsmaßnahme

Leitsatz

Erstattungsberechtigt i.S.v. § 37 Abs. 2 AO ist derjenige, der zweckgerichtet die Zuwendung veranlaßt hat. Dabei kommt es entscheidend auf das der Zahlung zugrunde liegende Rechtsverhältnis an. Demgemäß erfolgen Zahlungen Dritter aufgrund von gegen sie gerichteten Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörde zur Abwendung dieser Zwangsmaßnahmen und nicht, um die Steuerschuld des Vollstreckungsschuldners zu tilgen. Erweist sich die Vollstreckungsmaßnahme als unwirksam, so ist der zahlende Drittschuldner der Erstattungsberechtigte i.S.v. § 37 Abs. 2 AO.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 856 Nr. 13
RAAAC-39799

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.01.2007 - II 205/2003

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