Zulässigkeit einer Klage gegen die Kindergeldaufhebung nach nachträglicher Anerkennung des vorrangigen Kindergeldanspruchs
des Klägers durch den anderen Elternteil
Kein konkludenter Antrag auf mündliche Verhandlung
Leitsatz
1. Für die Klage des Vaters gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen eines vermeintlichen Wechsels der Haushaltszugehörigkeit
des Kindes entfällt nicht die Beschwer, wenn nunmehr die Mutter des Kindes gegenüber dem Gericht die vorrangige Kindergeldberechtigung
des Vaters anerkennt und das für den streitigen Zeitraum zwischenzeitlich an sie ausgezahlte Kindergeld an den Vater weiterleitet.
2. Ein konkludenter Antrag auf mündliche Verhandlung i. S. von § 94a Satz 2 FGO liegt nicht vor, wenn sich ein Beteiligter
auf die Frage, ob auf mündliche Verhandlung verzichtet werde, überhaupt nicht äußert.
Fundstelle(n): EAAAC-39786
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Sächsisches FG, Urteil v. 29.09.2006 - 1 K 447/00 (Kg)
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