Nichtrückkehrtage bei mehrtätigen Arbeitseinsätzen
Leitsatz
1. Aus Abschnitt II Nr. 1 des Verhandlungsprotokolls vom lässt sich nicht ableiten, dass mehrere zusammenhängende
Tage eines Arbeitseinsatzes als ein einziger Nichtrückkehrtag i. S. v. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA zu werten sind (entgegen
, BFHE 207, 452 und vom , I R 31/04, BFH/NV 2005 S. 840).
2. Die in dem , BFHE 207, 452 enthaltene Formulierung „nach getaner Arbeit”
lässt nicht den Schluss zu, dass ein Nichtrückkehrtag erst dann angenommen werden kann, wenn die dem Arbeitnehmer aufgetragene
mehrtägige Arbeit abgeschlossen ist.