Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt
nach Südafrika
Leitsatz
Die Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt
nach Südafrika sind nicht (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und daher insgesamt nicht als Werbungskosten bei den
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, wenn zwar die Flugkosten vom Dienstherrn übernommen worden sind, wenn
aber der erhebliche Reisepreis (über 4.000 DM) von der Lehrerin selbst getragen werden musste, nicht ausschließlich Lehrer
teilgenommen haben (kein homogener Teilnehmerkreis), kein unmittelbarer besonderer beruflicher Anlass für die Reise ersichtlich
ist, bei der Reise auch viele Orte von allgemeinem touristischen Interesse besucht worden sind und sich die Reise nach dem
Gesamtbild nicht leicht und nach objektiven Maßstäben nachvollziehbar in einen eindeutig ausschließlich beruflich bzw. einen
privat veranlassten Teil trennen lässt.
Fundstelle(n): AAAAC-39783
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Sächsisches FG, Urteil v. 19.09.2006 - 1 K 1349/02
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