Kein Eigenheimzulageanspruch der Mutter für die im Haus der
Tochter und des Schwiegersohns befindliche und von diesen nur mitgenutzte
Einliegerwohnung
Leitsatz
Befindet sich im Haus der Tochter und
ihrer Familie eine der Mutter gehörende Eigentumswohnung
(Einliegerwohnung) und wird diese Wohnung von der Tochter und deren Familie
mitgenutzt, so hat die Mutter für diese Überlassung an
Angehörige keinen Anspruch auf Eigenheimzulage nach
§ 4 Satz 2
EigZulG, wenn die Tochter samt Familie in dem Haus bereits
eine ausreichend große eigene Wohnung hat, wenn die Räume in der
Wohnung der Mutter nur zusätzlich und stundenweise als Ausweichräume
genutzt werden, damit sich die Enkelkinder oder die Tochter dorthin –
wenn krankheitsbedingt nötig – zeitweise zurückziehen
können, wenn sich in den Räumen der Mutter also kein eigener
Hausstand befindet und wenn diese Räume zudem nach der Art der vorhandenen
Möblierung auch nicht zur Führung eines selbstständigen
Haushalts geeignet sind. Der Förderungszweck des
EigZulG gebietet nicht die Förderung
von einzelnen Wohnräumen, die nicht als komplette Wohnung für eine
Familie, sondern nur zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Wohnung
genutzt werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): GAAAC-39781
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 29.05.2006 - 5 K 757/03 (Ez)
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