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Doppelbesteuerung | Auslegung von Art. 11 und Art. 6 DBA-Kanada 1981; Anwendbarkeit von § 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG 1996
▶ Urteil: (1) § 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG ist im Verhältnis zu Kanada anwendbar. Die Grundsätze des (Rs. C-152/03, Ritter-Coulais, IWB 2006, F. 1 S. 1024, KN-Nr. 49/06) sind im Verhältnis zu Drittstaaten nicht einschlägig. (2) Zinsen, die eine kanadische Personengesellschaft erhält, an deren Gewinn bzw. Verlust nur deutsche Gesellschafter beteiligt sind, werden gem. Art. 23 Abs. 2b Doppelbuchst. ii, Art. 11 DBA-Kanada 1981 grundsätzlich nicht von der deutschen Besteuerung freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die kanadische Personengesellschaft ihrerseits nur an ausländischen Personengesellschaften beteiligt ist, die in Kanada belegene Objekte vermieten und Zinsen erzielen. Zinsen sind in diesem Fall grundsätzlich keine Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen gem. Art. 6 DBA-Kanada 1981, die in Deutschland von der Besteuerung freizuste...