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BBK Nr. 6 vom Seite 297 Fach 12 Seite 6974

Rechnungslegung von Vereinen — IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 14

Verabschiedet vom Hauptfachausschuss (HFA) am 1.3.2006.

1. Vorbemerkungen

(1) Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen auf unbestimmte Zeit mit dem Ziel, einen gemeinsamen nichtwirtschaftlichen (ideellen) oder einen wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen, wobei die Personenvereinigung eine körperschaftliche Verfassung hat, einen Namen führt und in ihrer Existenz vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.

(2) Die Erscheinungsformen können nach unterschiedlichen Kriterien strukturiert werden. Nach der Rechtsfähigkeit unterscheidet man den nichtwirtschaftlichen, rechtsfähigen Verein (auch Idealverein genannt), den wirtschaftlichen rechtsfähigen Verein und den nicht rechtsfähigen Verein sowie den „Alt-Verein”. Die häufigste Erscheinungsform ist der nichtwirtschaftliche, rechtsfähige Verein, der nach dem Normativsystem (durch Eintragung ins Vereinsregister) gemäß § 21 BGB ausschließlich nichtwirtschaftlichen Interessen dient. Demgegenüber steht der in der Praxis selten vorkommende wirtschaftliche Verein gemäß § 22 BGB, der nach dem Konzessionssystem (durch staatliche Genehmigung) seine Rechtsfähigkeit erhält. Eine weitere Erscheinungsform ist der nicht rechtsfähige ...

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